Steuerheld werden - ETL Azubi Blog
Wann und wie du dir in der Ausbildung frei nehmen darfst

Gerade als Berufsanfänger*in ist es nicht immer ganz verständlich, wie mit Fehlzeiten umzugehen ist.
- Darfst du selbst entscheiden, ob du nach der Berufsschule nach Hause gehst?
- Und wann darfst du Arzttermine erledigen?
- Welche Regeln gelten im Krankheitsfall
- Und wie ist das mit dem Urlaub?
Zu all diese Fragen möchten wir dir in diesem Artikel Antworten geben.
Sind Arztbesuche “Freizeit” oder “Arbeitszeit”?
Arztbesuche sind grundsätzlich deine Privatangelegenheit. Das heißt auch, dass du deine Arztbesuche in deiner freien Zeit erledigen solltest. Sie sind also nicht Teil der Arbeitszeit.
Möchtest du aber beispielsweise bei einem/einer Facharzt/Fachärztin zur Vorsorgeuntersuchung und bekommst nur einen Termin, der während deiner Arbeitszeit ist, kannst du dein*e Chef*in fragen, ob du einen halben Urlaubstag oder Überstundenausgleich nehmen kannst. Häufig ist es auch möglich die Zeit nachzuarbeiten.
Es empfiehlt sich in den meisten Fällen, ehrlich zu sagen, zu was für einer Untersuchung du gehen möchtest. Das ist zwar nicht deine Pflicht, allerdings stößt du sicherlich auf mehr Verständnis, wenn du erklärst, dass du beispielsweise zu einer Untersuchung bei deiner/deinem Hautarzt/Hautärztin gehen möchtest.
Aus Erfahrung können wir sagen, dass die meisten Chef*innen Arztbesuche (oder auch Amtsgänge) während der Arbeitszeit erlauben. Sollten sie es aber nicht genehmigen, ist dies rechtens. Richte dich hier also nach den Regeln in deiner Kanzlei.
Wenn du krank bist, gilt etwas anderes
Diese Regelung gilt natürlich nicht, wenn du krank bist und deshalb zum Arzt musst. Wenn du dich schlecht fühlst und den Arbeitstag früher beendest, um zum Arzt zu gehen, darf dich davon niemand abhalten.
Was du machen solltest, wenn du krank bist
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, ist krank und muss nicht arbeiten. Wenn du länger als zwei Tage krank bist, musst du bei deiner Kanzlei eine Krankheitsbescheinigung deines/deiner Arztes/Ärztin vorlegen. Einige Arbeitgeber verlangen auch schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung vom Arzt. Denke daran den Krankenschein schnellstmöglich in die Kanzlei zu schicken und Bescheid zu geben.
Die genaue Krankheit ist übrigens Privatsache, muss also nicht angegeben werden. Aus diesem Grund wird die Krankheit übrigens auch nicht auf dem Krankenschein für den Arbeitgeber angegeben.
Es ergibt jedoch Sinn bei längerer Krankheit deinen Arbeitgeber darüber aufzuklären, wieso du länger ausfällst. Krankheitsausfälle sind nämlich aus finanziellen Gründen immer ärgerlich für die Kanzlei und deine Arbeit muss auf die anderen Kellegen und Kelleginnen verteilt werden. Nennst du den genauen Grund, warum du ausfällst, bekommst du auf menschlicher und emotionaler Ebene Verständnis für deine Situation.
Wenn du zu den Pechvögeln gehörst, die sehr häufig krank werden, ist das kein Grund für eine Abmahnung oder Kündigung. Dasselbe gilt für den Fall, dass du längerfristig krank bist.
Krankheit im Urlaub
Solltest du während deiner Urlaubszeit erkranken, kannst du dir das von einem Arzt bescheinigen lassen. Du bekommst dann die Urlaubstage gutgeschrieben und kannst sie später nehmen. Du solltest die Krankheit allerdings umgehend deinem/deiner Abrbeitgeber*in melden und nicht erst nach deinem Urlaub.
Wie du deine Pause gestalten solltest
In deiner Mittagspause steht es dir frei, was du in dieser Zeit machst. Ob du private Telefonate und Erledigungen machst, dich kurz mit jemandem zum Lunch treffen oder eine kleine Sporteinheit absolvieren möchtest. Die Pause gehört dir ganz allein und nur du entscheidest, wie du sie verbringen möchtest.
Du darfst nicht dazu gezwungen werden in der Pause “mal schnell zum Briefkasten zu gehen” oder “mal eben das Telefon zu hüten”. Achte jedoch darauf, dass du die bei euch in der Kanzlei üblichen Pausenzeiten nicht überschreitest und halte dich an deine Wochenarbeitszeit.
Zusamenfassung
Das Arbeitsrecht schützt dich als Arbeitnehmer*in und gibt dir und deiner Kanzlei klar vor, wie du Arztbesuche, Urlaube und Pausen planen darfst. Oft haben sich bei diesen Themen in den einzelnen Kanzleien auch gewissen Prozesse ergeben. Wichtig dabei ist immer, dass du durch kanzleiinterne Regelungen nicht schlechter gestellt werden darfst, als es das Gesetz vorsieht.
Erkundige dich am besten bei deinen Kollegen und Kolleginnen, wie die einzelnen DInge bei euch ablaufen. In den allermeisten Fällen gibt es ein gutes kollegiales Miteinander und du solltest nicht immer sofort mit dem Arbeitsgesetz argumentieren.
(Stand: 03.01.2022)